1. Allgemeines
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn aufgrund einer mündlichen oder schriftlichen Bestellung von der Firma semantic system ag eine schriftliche Auftragsbestätigung beim Auftraggeber vorliegt. Angebote und Offerten, die nicht ausdrücklich eine Annahmefrist für den Auftrag enthalten, sind unverbindlich. Diese Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
2. Umfang der Lieferungen und Leistungen
Die Lieferungen und Leistungen der semantic system ag sind in der Auftragsbestätigung einschließlich evtl. Beilagen abschließend aufgeführt. Der Kunde erklärt sich mit dem genannten Lieferumfang einverstanden.
3. Rechte auf Pläne, technische Unterlagen und Software
Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen, technischen Unterlagen und Software vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder außerhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich netto, ohne gegebenenfalls zu berechnende MwSt ab Werk, ohne Verpackung, ohne irgendwelche Abzüge. Die semantic system ag behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsmäßigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern. Eine angemessene Preisanpassung erfolgt außerdem, wenn die Lieferfrist nachträglich aus einem der in Ziffer 7. genannten Gründen verlängert wird oder die vom Besteller gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind an unserem Domizil, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen gemäß vereinbarten Bedingungen zu leisten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die semantic system ag bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferung, bis sie die Zahlungen gemäß Vertrag vollständig erhalten hat. Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes instand halten und zu Gunsten von semantic system ag gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Maßnahmen treffen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
Solange der Kunde nicht Eigentümer des verkauften Materials geworden ist, ist es ihm untersagt, dieses zu vermieten, zu versenden, zu zedieren oder zu veräußern.
7. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist und sämtliche bei Bestellung zu erbringenden Formalitäten, Zahlungen, Sicherheiten und die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgewandt worden ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:
a) Wenn uns die Angaben, die wir für die Erfüllung des Vertrages benötigen, nicht rechtzeitig zugestellt werden oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung oder Leistung verursacht.
b) Wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, ungeachtet, ob sie bei uns, beim Besteller oder einem Dritten entstehen.
c) Wenn Besteller oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind.
8. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die die semantic system ag nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
9. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
Die semantic system ag wird Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen. Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und evtl. Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Die semantic system ag hat die ihr gemäß Ziffer 9.2 mitgeteilte Mängel so rasch wie möglich zu beheben und der Besteller hat ihr hierzu Gelegenheit zu geben. Die Durchführung einer Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche außer den in dieser Ziffer 9. sowie Ziffer 10. (Gewährleistung, Haftung für Mängel) ausdrücklich genannten. Vorbereitung der Räumlichkeiten: Der Verkäufer berät den Kunden bezüglich der Ausstattung der Räumlichkeiten, in welchen das Material installiert werden soll. Die Arbeiten, die gemäß den Installationsvorschriften evtl. notwendig sind, gehen zu Lasten des Kunden. Diese Arbeiten müssen vor dem vereinbarten Liefertermin fertig gestellt sein.
10. Garantie, Haftung für Mängel
Die Garantie beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 12 Monate, aber höchstens 3’600 Betriebsstunden der Anlage. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab Werk. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so endet die Garantiefrist 18 Monate nach Meldung der Versand-Bereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Garantiefrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Garantiefrist gemäß vorhergehendem Absatz beträgt. Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn Besteller oder Dritte unsachgemäß Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Die semantic system ag verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers, alle Teile der Lieferungen von uns, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zu Ablauf der Garantie-Frist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich zu ersetzen oder auszubessern. Arbeit und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. ersetzte Teile werden Eigentum der semantic system ag. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Garantiefrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch unsere Firma. Hierzu hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Von der Gewährleistung und Haftung der semantic system ag ausgeschlossene Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von uns ausgeführter Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die nicht von der semantic system ag zu vertreten sind. Wegen Mängeln in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche außer den in Ziffer 10. ausdrücklich genannten. Schäden, welche durch Naturereignisse oder höhere Gewalt, Rettungsaktionen sowie Einbruch und Diebstahl, Elektrizitätsstörungen, Spannungsabfall etc. entstehen, sind durch die Garantiegewährleistung nicht abgedeckt.
11. Ausschluss weiterer Haftungen
Alle Ansprüche des Bestellers außer den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers als Ersatz von Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Datenverluste sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Diese Einschränkungen gelten nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits.
12. Installation / Inbetriebnahme
Übernimmt die semantic system ag auch die Installation, so finden darauf die allgemeinen Bestimmungen und Empfehlungen des Verbandes simsa weblex des Schweizerischen Dachverband ICT Switzerland Anwendung.
13. Escrow Agreement (Kundenspezifische Quellcodehinterlegung)
Bei SW-Lösungen, welche Kundenorientierte Speziallösungen beinhalten, muss eine Escrow Vertrag mit semantic system ag geschlossen werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die genauen Bestimmungen zu diesem Vertrag entnehmen sie bitte dem Escrow-Vertrag. Der Quellcode wird an einem von semantic system ag bestimmten Ort (Trustcenter) sicher hinterlegt.
14. Wiederausfuhr
Das gesamte, im Lieferumfang enthaltene Material darf ohne schriftliche Bewilligung der semantic system ag nicht aus dem ursprünglich für die Lieferung festgelegten Land ausgeführt werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Klausel zu befolgen und sie auch bei einem Weiterverkauf einhalten zu lassen.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für Besteller semantic system ag ist der Sitz unserer Firma. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu belangen. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sollten wenn möglich unter Ausschluss des Rechtsweges durch das Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer gemäß den Vorschriften ihrer Schlichtungs- und Schiedsordnung entschieden werden.
Copyright © 1985-2008 Hoffleisch/Diggelmann, semantic system ag - Alle Rechte vorbehalten - Änderungen jederzeit möglich, Produkteangaben können bei der tatsächlichen Lieferung variieren.
Haftungsausschluß
Alle auf unseren Web-Seiten enthaltenen Informationen sind mit größter Sorgfalt zusammengestellt worden. Trotzdem kann die semantic system ag nicht für deren Korrektheit garantieren. In keinem Fall kann die semantic system ag für etwaige Schäden irgendwelcher Art verantwortlich gemacht werden, die durch die Benutzung oder im Zusammenhang mit der Benutzung der hier bereitgestellten Informationen entstehen, seien es direkte oder indirekte Schäden, Folge-Schäden oder Sonderschäden einschließlich entgangenen Gewinns, oder Schäden, die aus dem Verlust von Daten entstehen. Dies gilt selbst dann, wenn ein semantic system ag Vertreter auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Wir behalten uns Änderungen der Informationen auf diesem Server, die wir unverbindlich zur Verfügung stellen, ohne vorherige Ankündigung vor. Für die Richtigkeit der angegebenen Produkt- bzw. Lizenzpreise übernehmen wir keine Gewähr.
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Geschäftsführer und CEO
Walter Diggelmann, Eng. EurEta, pBac-Eng ODEC